In einer urbanisierten Gesellschaft stellt Lärm ein hohes gesamtgesellschaftliches Gesundheitsrisiko dar. Die in Deutschland grundlegend hohe Motorisierung trägt im Zusammenspiel mit dicht bewohnten Städten und Gemeinden einen hohen Anteil am Umweltproblem Lärm. Vor diesem Hintergrund wird seit 2005 durch das deutsche Bundes-Immissionsschutzgesetz, basierend auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie, die Aufstellung und Fortschreibung von Lärmaktionsplänen geregelt.

In den Jahren 2022/ 2023 wurde bundesweit zum nunmehr vierten Mal der Lärm auf hochbelasteten Verkehrswegen berechnet. Zur anschließenden Aufstellung der Lärmaktionspläne des Straßenverkehrs sind im Regelfall die Städte und Gemeinden verantwortlich.

In den vergangenen zwei Jahren konnte das Ing.-Büro IVAS wieder zahlreiche Kommunen bei der Aufstellung ihres individuellen Lärmaktionsplanes begleiten. Bis zur Auslieferungsfrist an die jeweilige Landesbehörde (4. Quartal 2024) wurden deutschlandweit insgesamt 17 Lärmaktionspläne mit und durch IVAS fertiggestellt, davon 4 Großstädte und Ballungsräume. Vereinzelte Projektabschlüsse stehen aufgrund eines besonders hohen Umfangs oder politischer Beschlusslagen noch aus. Auch diese werden durch IVAS fachgerecht und mit gewohnt hoher Qualität bis zum voraussichtlichen Beschluss im 1. Quartal 2025 begleitet. Das Augenmerk liegt dabei stets auf einer hohen Wirksamkeit sowie Umsetzbarkeit der enthaltenen Maßnahmen.

Auch in der vierten LAP-Runde konnten zahlreiche Erkenntnisse gesammelt werden – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der deutlich geänderten Berechnungsmethoden zur Kartierung sowie zusätzlicher Anforderungen an die Lärmaktionsplanung. Die Erkenntnisse spiegeln sich zum einen in den Maßnahmenkonzepten wider. Des Weiteren können darauf basierend bereits Vorbereitungen für die nächste LAP-Runde ab 2027 getroffen werden.