Im Rahmen der Verkehrsuntersuchung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31 „Eschebach-Gewerbehof“ in Radeberg ergab sich die Notwendigkeit ein Verkehrsmodell der Stadt aufzubauen. Durch die Sperrung der Bahnbrücke in unmittelbarer Nähe zum geplanten Gewerbehof konnten für den „normalen“ Verkehrszustand keine belastbaren Verkehrsstärken erfasst werden. Die mit dem Gewerbehof geplante innerstädtische Verdichtung führt zu einem zusätzlichen Verkehrsaufkommen, dessen Auswirkungen im Zuge der weiteren Planungen zu berücksichtigen sind.

Für die weiteren Planungs- und Genehmigungsschritte im B-Planverfahren werden belastbare verkehrliche Grundlagen benötigt. Diese bilden unter anderem die Basis für die Dimensionierung der Verkehrsanlagen, die Beurteilung der Verkehrsorganisation sowie die Durchführung schalltechnischer Untersuchungen.

Zur Quantifizierung und Bewertung der verkehrlichen Auswirkungen im Untersuchungsraum wird daher ein Kfz-orientiertes Verkehrsmodell eingesetzt. Dieses ermöglicht es, sowohl die lokalen Veränderungen durch die Entwicklung des geplanten Gewerbehofes als auch die großräumigen Wechselwirkungen durch die Wiederinbetriebnahme der Bahnbrücke abzubilden und zu bewerten.

Die Planungsgrundlage bildet ein Netzausschnitt des Verkehrsmodells des Freistaates Sachsen mit dem Prognosehorizont 2030. Für das Stadtgebiet wurden durch die Stadtverwaltung die Einwohnerverteilung und die Gewerbestandorte übergeben. Durch weitere eigene Recherchen zu Arbeitsplatzschwerpunkten, Schulen, Einkaufs- und Freizeiteinrichtungen wurden die Strukturdaten ergänzt und nachgeschärft. Anhand vorliegender Zähldaten zu verschiedenen B-Plänen und der bundesweiten Straßenverkehrszählung 2021 wurde das Modell kalibriert. Das Teilnetz umfasst für die ca. 19.200 Einwohner zählende Stadt 130 Verkehrsbezirke und 5 Verkehrsarten.

Im Ergebnis der Analyseberechnung wurden die verkehrlichen Wirkungen des B-Plan Nr. 31 bei Wiederinbetriebnahme der Bahnbrücke für den Kfz-Verkehr aufgezeigt. Es liegen Verkehrsströme sowie Verkehrsbelastungen der Strecken und Knotenpunkte für den „normalen“ Verkehrszustand im „Ohne-Fall“ und im „Mit-Fall“ vor.