Lage Sonderbaufläche Döbeln-Nord

Die große Kreisstadt Döbeln beabsichtigt mit dem Bebauungsplan „Karls Erlebnis-Dorf Döbeln-Nord“ eine derzeit für die gewerbliche Entwicklung vorgesehene Fläche für die Ansiedlung eines Freizeit- und Beherbergungsbetriebs zu aktivieren und baureif zu machen. Döbeln ist gemäß Landesentwicklungsplan Mittelzentrum im verdichteten Bereich im ländlichen Raum. Der Standort für die Entwicklung der Sonderbaufläche im Norden von Döbeln grenzt im Westen an die B 169 und im Norden an die BAB A 14, wodurch eine sehr gute (über-) regionale Erreichbarkeit gewährleistet ist. Die Sonderbaufläche soll an den Knotenpunkt der B 169 mit der Südrampe der Autobahnanschlussstelle Döbeln-Nord anbinden.

In der Verkehrsuntersuchung werden die zu erwartenden Verkehrsaufkommen der Gebietsentwicklung unter Berücksichtigung saisonaler Schwankungen abgeschätzt, durch deren Überlagerung mit dem Analyse- und Prognoseverkehr des umliegenden Straßennetzes die künftigen Verkehre ermittelt und erforderliche Ausbauvorschläge für den Anbindeknotenpunkt gemacht. Ebenso wird der nördlich davon gelegene Knotenpunkt der B 169 mit der Nordrampe der Anschlussstelle auf seine Leistungsfähigkeit nach HBS geprüft und die erforderliche Dimensionierung abgeleitet. Bezüglich der Verkehrsmengen des umliegenden Straßennetzes in Analyse und Prognose erfolgt die Bearbeitung in Abstimmung mit dem Landesamt für Straßenbau und Verkehr. Neben den Belangen des MIV werden in der Verkehrsuntersuchung die Erreichbarkeit mit Verkehrsmitteln des Umweltverbunds betrachtet und Empfehlungen für eine stärkere Nutzung dieser Verkehrsmittel gegeben.

Im Zusammenhang des Gutachtens soll auch ein Stellplatzkonzept erarbeitet werden, in welchem verschiedene Varianten der Stellplatzanordnung untersucht und bewertet werden. Zielstellung ist dabei der Entwurf von Parkplatzvarianten, die die vorhandenen Flächen optimal ausnutzen und den Parksuchverkehr sowie damit verbundene Stauerscheinungen auf ein Minimum reduzieren. Auf die Anforderungen des Besucher-, Liefer- und öffentlichen Verkehrs wird dabei genauso ausdrücklich eingegangen wie auf die Belange von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen.