In den meisten Bundesländern wurde die Lärmkartierung im Jahr 2022 weitestgehend abgeschlossen. Aufgrund der neuen Berechnungsvorschrift Common Noise Assessment Methods (CNOSSOS) und der überarbeiteten 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) ist von deutlich geänderten Betroffenenzahlen auszugehen. Zahlreiche Städte und Gemeinden stehen erneut vor der Aufgabe, ihren Lärmaktionsplan (LAP) fortzuschreiben.

Auch in der neuen Runde unterstützt IVAS wieder Kommunen aller Größen bei der LAP-Fortschreibung. Zur Einhaltung der verbindlichen Abgabefrist bis Juni 2024 ist dabei ein frühzeitiger Bearbeitungsbeginn entscheidend – beispielsweise, um ggf. erforderliche Nachkartierungen rechtzeitig anschieben sowie die Bürgerinnen und Bürger angemessen beteiligen zu können.

Verschiedene Bundesländer bieten außerdem erstmals Förderprogramme für Lärmschutzmaßnahmen an kommunalen Straßen an – u.a. Sachsen.

Weitere Informationen zur Lärmaktionsplanung finden Sie bspw. über die folgenden Links: