Für Bebauungspläne werden in der Regel durch den Baulastträger der Straße, an die das B-Plangebiet angebunden werden soll, Nachweise für die verkehrliche Erschließung gefordert. Die dafür erforderlichen Verkehrsgutachten sollen sicherstellen, dass eine sichere und leistungsfähige Erschließung der B-Plangebiete gewährleistet wird und die umliegenden Straßen und Knotenpunkte die zusätzlichen Verkehre in angemessener Qualität abwickeln können.
Grundlage für die Verkehrsuntersuchung sind Verkehrserhebungen im Umfeld des B-Plangebietes zur Ermittlung der Verkehrsbelastungen im Bestand. Wesentlicher Bestandteil der Verkehrsuntersuchung ist die Verkehrsaufkommensabschätzung der durch die Planung erzeugten Neu-Verkehre der künftig zulässigen Nutzungen und deren modale Aufteilung und lokale Verteilung im Umfeld des B-Plangebietes. Aufbauend auf einer umfassenden integrierten Verkehrsanalyse der Bestandssituation werden Empfehlungen für den Kfz-Verkehr, ÖPNV, Rad- und Fußverkehr abgeleitet, um eine optimale verkehrliche Erschließung mit dem Ziel der Verbesserung der Erreichbarkeit des Standortes zu erreichen. Bei mehreren Anbindemöglichkeiten werden diese bewertet und eine verkehrliche Vorzugsvariante abgeleitet.
Die Verkehrsuntersuchungen können für geplante Gewerbe- oder Wohngebiete, aber auch für Sondernutzungsflächen im Auftrag von Städten und Gemeinden als auch von Investoren erarbeitet werden.